Immobilien-Glossar
Alle Begriffe der luxemburgischen Immobilienbranche einfach erklärt
Dienstbarkeit
Last, die auf einer Immobilie zugunsten einer anderen lastet (z.B. Wegerecht). Sie wird im Kaufvertrag erwähnt und gilt für aufeinanderfolgende Eigentümer.
Energieausweis
In Luxemburg vorgeschriebenes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Es klassifiziert die Immobilie von A (sehr effizient) bis I (wenig effizient).
Exklusivauftrag
Art des Auftrags, bei dem der Verkauf für einen bestimmten Zeitraum nur einer Agentur anvertraut wird. Die Agentur verpflichtet sich in der Regel zu intensiveren Vermarktungsbemühungen.
Einfacher Auftrag
Art des Auftrags, bei dem der Verkäufer seine Immobilie gleichzeitig mehreren Agenturen anvertrauen und selbst verkaufen kann. Nur die Agentur, die den Verkauf abschließt, erhält die Provision.
Grundsteuer
Jährliche lokale Steuer, die von Immobilieneigentümern gezahlt wird. In Luxemburg wird sie von den Gemeinden berechnet und bleibt relativ moderat.
Hypothek
Sicherheit, die eine Bank an einer Immobilie als Gegenleistung für ein Darlehen nimmt. Bei Zahlungsausfall kann die Bank die Immobilie beschlagnahmen und verkaufen.
Hausverwaltung
Person oder Gesellschaft, die mit der Verwaltung der Gemeinschaftsteile einer Wohnanlage und der Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung beauftragt ist.
Immobilienagentur
Unternehmen, das auf die Vermittlung zwischen Käufern und Verkäufern von Immobilien spezialisiert ist. In Luxemburg müssen Agenturen vom Wirtschaftsministerium zugelassen sein.
Immobilienbewertung
Bewertung des Wertes einer Immobilie durch einen Fachmann. Sie berücksichtigt Lage, Fläche, Zustand der Immobilie und Marktpreise.
Immobiliengewinn
Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis einer Immobilie. In Luxemburg kann er je nach Fall der Besteuerung unterliegen.
Leibrente
Verkaufsart, bei der der Käufer dem Verkäufer eine Rente bis zu dessen Tod zahlt, zusätzlich zu einem anfänglichen Kapital. Der Verkäufer behält in der Regel die Nutzung der Immobilie.
Maklerprovision
Vergütung an die Immobilienagentur für ihre Dienstleistungen. In Luxemburg wird sie in der Regel vom Verkäufer getragen und beträgt 3% bis 5% des Verkaufspreises.
Notarieller Kaufvertrag
Offizielles Dokument, das von einem Notar erstellt wird und den Verkauf einer Immobilie offiziell macht. Es überträgt das Eigentum rechtlich vom Verkäufer auf den Käufer.
Notarkosten
Alle mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten: Eintragungsgebühren (7% in Luxemburg), Notarhonorar und verschiedene Verwaltungskosten. In der Regel vom Käufer zu tragen.
Preis pro m²
Indikator zum Vergleich von Immobilienpreisen. Er variiert je nach Standort, Art der Immobilie und Zustand. In Luxemburg ist er in der Hauptstadt besonders hoch.
Teilungserklärung
Dokument, das die Regeln für das Funktionieren einer Wohnungseigentümergemeinschaft festlegt: Gemeinschaftsteile, Kosten, Rechte und Pflichten der Eigentümer.
Vorvertrag
Vorvertrag, der Verkäufer und Käufer bindet. Er geht dem notariellen Kaufvertrag voraus und legt die Verkaufsbedingungen fest (Preis, Fristen, aufschiebende Bedingungen).
Vorkaufsrecht
Recht, das bestimmten Einrichtungen (Gemeinde, Staat) erlaubt, eine Immobilie beim Verkauf vorrangig zu kaufen, zum Preis und zu den mit dem ursprünglichen Käufer vereinbarten Bedingungen.
Verkaufsauftrag
Vertrag, durch den ein Eigentümer einer Immobilienagentur den Auftrag erteilt, seine Immobilie zu verkaufen. Er kann einfach (mehrere Agenturen) oder exklusiv (eine Agentur) sein.
Wohnungseigentum
Rechtliches Regime für Gebäude, die in Einheiten aufgeteilt sind, die mehreren Eigentümern gehören. Jeder Eigentümer besitzt einen privaten Teil und einen Anteil an den Gemeinschaftsteilen.
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