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Immobilien-Glossar

Alle Begriffe der luxemburgischen Immobilienbranche einfach erklärt

D

Dienstbarkeit

Last, die auf einer Immobilie zugunsten einer anderen lastet (z.B. Wegerecht). Sie wird im Kaufvertrag erwähnt und gilt für aufeinanderfolgende Eigentümer.

E

Energieausweis

In Luxemburg vorgeschriebenes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Es klassifiziert die Immobilie von A (sehr effizient) bis I (wenig effizient).

Exklusivauftrag

Art des Auftrags, bei dem der Verkauf für einen bestimmten Zeitraum nur einer Agentur anvertraut wird. Die Agentur verpflichtet sich in der Regel zu intensiveren Vermarktungsbemühungen.

Einfacher Auftrag

Art des Auftrags, bei dem der Verkäufer seine Immobilie gleichzeitig mehreren Agenturen anvertrauen und selbst verkaufen kann. Nur die Agentur, die den Verkauf abschließt, erhält die Provision.

G

Grundsteuer

Jährliche lokale Steuer, die von Immobilieneigentümern gezahlt wird. In Luxemburg wird sie von den Gemeinden berechnet und bleibt relativ moderat.

H

Hypothek

Sicherheit, die eine Bank an einer Immobilie als Gegenleistung für ein Darlehen nimmt. Bei Zahlungsausfall kann die Bank die Immobilie beschlagnahmen und verkaufen.

Hausverwaltung

Person oder Gesellschaft, die mit der Verwaltung der Gemeinschaftsteile einer Wohnanlage und der Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung beauftragt ist.

I

Immobilienagentur

Unternehmen, das auf die Vermittlung zwischen Käufern und Verkäufern von Immobilien spezialisiert ist. In Luxemburg müssen Agenturen vom Wirtschaftsministerium zugelassen sein.

Immobilienbewertung

Bewertung des Wertes einer Immobilie durch einen Fachmann. Sie berücksichtigt Lage, Fläche, Zustand der Immobilie und Marktpreise.

Immobiliengewinn

Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis einer Immobilie. In Luxemburg kann er je nach Fall der Besteuerung unterliegen.

L

Leibrente

Verkaufsart, bei der der Käufer dem Verkäufer eine Rente bis zu dessen Tod zahlt, zusätzlich zu einem anfänglichen Kapital. Der Verkäufer behält in der Regel die Nutzung der Immobilie.

M

Maklerprovision

Vergütung an die Immobilienagentur für ihre Dienstleistungen. In Luxemburg wird sie in der Regel vom Verkäufer getragen und beträgt 3% bis 5% des Verkaufspreises.

N

Notarieller Kaufvertrag

Offizielles Dokument, das von einem Notar erstellt wird und den Verkauf einer Immobilie offiziell macht. Es überträgt das Eigentum rechtlich vom Verkäufer auf den Käufer.

Notarkosten

Alle mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten: Eintragungsgebühren (7% in Luxemburg), Notarhonorar und verschiedene Verwaltungskosten. In der Regel vom Käufer zu tragen.

P

Preis pro m²

Indikator zum Vergleich von Immobilienpreisen. Er variiert je nach Standort, Art der Immobilie und Zustand. In Luxemburg ist er in der Hauptstadt besonders hoch.

T

Teilungserklärung

Dokument, das die Regeln für das Funktionieren einer Wohnungseigentümergemeinschaft festlegt: Gemeinschaftsteile, Kosten, Rechte und Pflichten der Eigentümer.

V

Vorvertrag

Vorvertrag, der Verkäufer und Käufer bindet. Er geht dem notariellen Kaufvertrag voraus und legt die Verkaufsbedingungen fest (Preis, Fristen, aufschiebende Bedingungen).

Vorkaufsrecht

Recht, das bestimmten Einrichtungen (Gemeinde, Staat) erlaubt, eine Immobilie beim Verkauf vorrangig zu kaufen, zum Preis und zu den mit dem ursprünglichen Käufer vereinbarten Bedingungen.

Verkaufsauftrag

Vertrag, durch den ein Eigentümer einer Immobilienagentur den Auftrag erteilt, seine Immobilie zu verkaufen. Er kann einfach (mehrere Agenturen) oder exklusiv (eine Agentur) sein.

W

Wohnungseigentum

Rechtliches Regime für Gebäude, die in Einheiten aufgeteilt sind, die mehreren Eigentümern gehören. Jeder Eigentümer besitzt einen privaten Teil und einen Anteil an den Gemeinschaftsteilen.

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