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Notarkosten für Verkäufer in Luxemburg: Womit rechnen?
Steuern 5. Januar 2026 8 Min. Lesezeit

Notarkosten für Verkäufer in Luxemburg: Womit rechnen?

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Von Sellect.lu

Immobilienexperte in Luxemburg

Bei einem Immobilienverkauf in Luxemburg stellen die Notargebühren einen Kostenpunkt dar, der den Verkäufern oft unbekannt ist. Zwar entfällt der Großteil der Notarkosten auf den Käufer, doch trägt der Verkäufer dennoch bestimmte Kosten, die es einzuplanen gilt.

Aufteilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer

In Luxemburg sieht die übliche Aufteilung wie folgt aus:

  • Der Käufer zahlt: die Registrierungsgebühren (6 % oder 7 %), die Umschreibungsgebühren (1 %) sowie das Notarhonorar für die Erwerbsurkunde
  • Der Verkäufer zahlt: die Kosten der Hypothekenlöschung, den Honoraranteil des Notars für die Vorbereitung der Akte und gegebenenfalls den Veräußerungsgewinn

Die Kosten zulasten des Verkäufers

1. Hypothekenlöschung

Ist die Immobilie noch mit einer Hypothek belastet, muss der Verkäufer deren Löschung veranlassen. Die Kosten umfassen:

  • Notarhonorar: etwa 500 € bis 1 500 €
  • Löschungsgebühren beim Hypothekenamt: etwa 200 € bis 500 €

2. Kosten für die notarielle Akte

Der Notar stellt die Vorbereitung der Verkaufsakte in Rechnung, einschließlich der katasteramtlichen, hypothekarischen und städtebaulichen Prüfungen. Rechnen Sie je nach Komplexität der Akte mit 500 € bis 2 000 €.

3. Energiepass (CPE)

Der für jeden Verkauf in Luxemburg verpflichtende Energiepass (certificat de performance énergétique) kostet je nach Größe der Immobilie zwischen 500 € und 1 200 €.

4. Pflichtdiagnosen und -unterlagen

Lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zu den Pflichtunterlagen für den Verkauf in Luxemburg.

Maklerprovision

In Luxemburg trägt in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision, die zwischen 3 % und 5 % des Verkaufspreises (ohne MwSt.) beträgt. Auf diese Provision fällt eine MwSt. von 17 % an.

Beispiel für eine zu 800 000 € verkaufte Immobilie mit 3 % Provision:

  • Provision ohne MwSt.: 24 000 €
  • MwSt. (17 %): 4 080 €
  • Gesamt inkl. MwSt.: 28 080 €

Besteuerung: der Wertzuwachs der Immobilie

Der beim Verkauf erzielte Veräußerungsgewinn kann steuerpflichtig sein. Der Steuersatz und die Befreiungen hängen von der Haltedauer und der Nutzung der Immobilie ab. Entdecken Sie die Einzelheiten in unserem Ratgeber zum Wertzuwachs und zum Bëllegen Akt.

Zusammenfassung der Verkäuferkosten

Für eine zu 800 000 € verkaufte Immobilie:

  • Hypothekenlöschung: 700 € bis 2 000 €
  • Kosten für die notarielle Akte: 500 € bis 2 000 €
  • Energiepass: 500 € bis 1 200 €
  • Maklerprovision (3 % + MwSt.): ~28 080 €
  • Geschätzte Gesamtsumme: 29 780 € bis 33 280 € (ohne Veräußerungsgewinn)

FAQ

Wer wählt in Luxemburg den Notar aus?

In der Praxis wählt in der Regel der Käufer den Notar, da er den Großteil der Kosten trägt. Der Verkäufer kann jedoch einen Notar vorschlagen, und beide Parteien können sich auf einen gemeinsamen Notar einigen oder jeweils ihren eigenen beauftragen.

Kann man die Notargebühren vom Wertzuwachs abziehen?

Ja, bestimmte mit dem Verkauf verbundene Kosten (Maklerprovision, Notargebühren) können bei der Berechnung des steuerpflichtigen Wertzuwachses abgezogen werden, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert.

Sind die Notargebühren verhandelbar?

Die Honorare der Notare in Luxemburg sind gesetzlich geregelt und daher nicht verhandelbar. Die Maklerprovision hingegen ist zwischen den Parteien frei verhandelbar.

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Von Sellect.lu

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